Services

Unsere Leistungen

amtliches Leistungsangebot

Hauptuntersuchung

(HU) inkl. UMA nach § 29 StVZO Die HU ist eine wiederkehrende Untersuchung. Pkw müssen in der Regel alle zwei Jahre zur HU. HU auch ohne Voranmeldung zu unseren Öffnungszeiten möglich.

Änderungsabnahmen

Die Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO bezeichnet die offizielle Abnahme eines Einbaus, Anbaus, Ausbaus oder Abbaus von Teilen an einem Fahrzeug und wird durch einen amtlich anerkannten Prüfer durchgeführt, wie z.B. TÜV.

BOKraft

Die wiederkehrende und die außerordentliche Hauptuntersuchung nach § 41 und § 42 BOKraft. Diese werden zusätzlich zu der typischen „TÜV-Untersuchung“, für Privatfahrzeuge, erforderlich.

Gutachten

Ein unabhängiges Gutachten eines Sachverständigen dient bei einer Zweifelsfrage dem Auftraggeber als Entscheidungshilfe. Technische Gutachten werden des öfteren für die Versicherung oder das Gericht benötigt.

Tempo 100

Wohnmobile / KFZ mit Anhänger dürfen regulär nur bis zu 80 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren, durch die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, bis zu 100 km/h fahren zu dürfen.

Jetzt einen Termin online vereinbaren

Es besteht die Möglichkeit auch telefonisch einen Termin zu buchen

nicht amtliches Leistungsangebot

Haftpflichtgutachten

Wir erstellen zertifizierte und anerkannte Unfallschadengutachten. Schnelle Hilfe im Schadenfall.

Fragen zur Hauptuntersuchung

Für die HU benötigen Sie nur den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung, Teil I) und eventuell vorhandene Anbaubestätigungen oder ABE (zum Beispiel für Aluräder).

Eine gute Vorbereitung auf den Termin erhöht die Chance, im ersten Anlauf die begehrte HU-Plakette zu bekommen. Hier finden Sie unsere Checkliste "So bereiten Sie Ihr Fahrzeug für die Hauptuntersuchung vor" (PDF).

Selbstverständlich dürfen Sie dem Prüfer bei der Hauptuntersuchung zuschauen. Sie haben die Wahl, ob Sie bei der Untersuchung Ihres Fahrzeugs dabei sein möchten oder im Wartebereich einen Kaffee trinken.

Sie erhalten von uns einen ausführlichen Prüfbericht. Darin ist aufgeführt, welche Mängel an Ihrem Fahrzeug vorliegen. Lassen Sie diese von Ihrer Werkstatt beheben. Dafür haben Sie einen Monat Zeit.

Nein, wir benötigen nur den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung, Teil I) und eventuell vorhandene Anbaubestätigungen oder Allgemeine Betriebserlaubnisse. Sie brauchen keine Vollmacht des Halters mitzubringen.

Vereinbaren Sie noch heute Ihren Termin

Amtliche Untersuchungen auch ohne Termin möglich. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Service-Center Kelkheim

Service-Center Bad Schwalbach

    Wir sorgen dafür, dass unsere Kunden verkehrssicher unterwegs sind.

    Amtliche Leistungen

    Hauptuntersuchung

    Abgasuntersuchung

    Änderungsabnahmen

    Nicht amtliche Leistungen

    Eintragung

    Gebrauchtwagen-Check

    KFZ-Gutachten

    © 2025 Created with Royal Media