(HU) inkl. UMA nach § 29 StVZO Die HU ist eine wiederkehrende Untersuchung. Pkw müssen in der Regel alle zwei Jahre zur HU. HU auch ohne Voranmeldung zu unseren Öffnungszeiten möglich.
Die Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO bezeichnet die offizielle Abnahme eines Einbaus, Anbaus, Ausbaus oder Abbaus von Teilen an einem Fahrzeug und wird durch einen amtlich anerkannten Prüfer durchgeführt, wie z.B. TÜV.
Die wiederkehrende und die außerordentliche Hauptuntersuchung nach § 41 und § 42 BOKraft. Diese werden zusätzlich zu der typischen „TÜV-Untersuchung“, für Privatfahrzeuge, erforderlich.
Ein unabhängiges Gutachten eines Sachverständigen dient bei einer Zweifelsfrage dem Auftraggeber als Entscheidungshilfe. Technische Gutachten werden des öfteren für die Versicherung oder das Gericht benötigt.
Wohnmobile / KFZ mit Anhänger dürfen regulär nur bis zu 80 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren, durch die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, bis zu 100 km/h fahren zu dürfen.
Es besteht die Möglichkeit auch telefonisch einen Termin zu buchen
Wir erstellen zertifizierte und anerkannte Unfallschadengutachten. Schnelle Hilfe im Schadenfall.
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Für die HU benötigen Sie nur den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung, Teil I) und eventuell vorhandene Anbaubestätigungen oder ABE (zum Beispiel für Aluräder).
Eine gute Vorbereitung auf den Termin erhöht die Chance, im ersten Anlauf die begehrte HU-Plakette zu bekommen. Hier finden Sie unsere Checkliste "So bereiten Sie Ihr Fahrzeug für die Hauptuntersuchung vor" (PDF).
Selbstverständlich dürfen Sie dem Prüfer bei der Hauptuntersuchung zuschauen. Sie haben die Wahl, ob Sie bei der Untersuchung Ihres Fahrzeugs dabei sein möchten oder im Wartebereich einen Kaffee trinken.
Sie erhalten von uns einen ausführlichen Prüfbericht. Darin ist aufgeführt, welche Mängel an Ihrem Fahrzeug vorliegen. Lassen Sie diese von Ihrer Werkstatt beheben. Dafür haben Sie einen Monat Zeit.
Nein, wir benötigen nur den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung, Teil I) und eventuell vorhandene Anbaubestätigungen oder Allgemeine Betriebserlaubnisse. Sie brauchen keine Vollmacht des Halters mitzubringen.
Amtliche Untersuchungen auch ohne Termin möglich. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
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